Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen marketing-architekten.ch
Datum: 1. Mai 2024
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen marketing-architekten.ch, Cécile Sprenger, Aeschengasse 30, 4313 Möhlin, Schweiz («marketing-architekten.ch») und ihren Kunden. Diese AGB werden angenommen, es sei denn, es gibt eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien.
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn sie von marketing-architekten.ch schriftlich akzeptiert wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Marketing-architekten.ch entwickelt auf Basis des schriftlichen oder mündlichen Briefings des Kunden ein massgeschneidertes Angebot. Dieses Angebot bleibt innerhalb der angegebenen Frist oder, falls nicht anders angegeben, innerhalb von zehn Tagen gültig. Wird das Angebot in dieser Zeit mündlich oder schriftlich vom Kunden angenommen, kommt der Vertrag zustande.
3. Durchführung des Auftrags
Marketing-architekten.ch führt die im Angebot beschriebene Dienstleistungen mit der gebotenen Fachkenntnis und Sorgfalt aus. Es wird keine Haftung für spezifische Ergebnisse übernommen, es sei denn, diese sind ausdrücklich zugesichert.
Marketing-architekten.ch verpflichtet sich, die Interessen des Kunden gewissenhaft zu vertreten, vertrauliche Informationen des Kunden geheim zu halten und diese nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Marketing-architekten.ch ist berechtigt, den Kunden als Referenz in On- und Offline-Medien zu nutzen.
4. Einbindung Dritter
Marketing-architekten.ch ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte hinzuzuziehen. Verträge mit Dritten, wie z.B. Freelancer, Grafiker, Webdesigner, Programmierer und anderen Dienstleistern, werden in der Regel durch marketing-architekten.ch im Auftrag und als Stellvertretung des Kunden nach Vorlage des Angebotes abgeschlossen.
5. Vergütung
5.1. Erstes Treffen
Das erste Treffen zwischen dem Kunden und marketing-architekten.ch bezüglich eines Auftrags ist in der Regel kostenfrei.
5.2 Vergütungshöhe
Falls das Angebot keinen Pauschalpreis enthält, basieren die Preisangaben auf Kosten- und Aufwandschätzungen. Der Kunde zahlt den tatsächlichen Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen und den entstandenen Kosten. Marketing-architekten.ch berechnet den tatsächlichen Aufwand nach Beendigung jeder Arbeitsphase. Angegebene Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Zöllen und anderen Gebühren.
Sollten sich die Anforderungen des Kunden ändern oder zusätzliche, nicht vorhersehbare Leistungen erforderlich werden, trägt der Kunde die Kosten für den zusätzlichen Aufwand, auch wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
Nebenkosten für Aufwendungen wie z.B. Telefon, Porto, Kopien oder geschäftliche Fahrten usw. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
5.3. Zahlungen
Nach Vertragsabschluss kann marketing-architekten.ch eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel der im Angebot spezifizierten Vergütung verlangen. Die Zahlungsmodalitäten können im Angebot anders geregelt sein. Ohne den Erhalt dieser Anzahlung kann marketing-architekten.ch die Ausführung ihrer Dienstleistungen aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet, Vorschüsse zu leisten und die von marketing-architekten.ch im Namen des Kunden getroffenen finanziellen Vereinbarungen rechtzeitig zu erfüllen.
Marketing-architekten.ch kann nach Beendigung einer Arbeitsphase die erbrachten Leistungen und Auslagen in Rechnung stellen. Alle Abrechnungen erfolgen über PayrollPlus. Der Kunde muss die Rechnung ohne Abzüge spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, darf marketing-architekten.ch zusätzlich zum gesetzlichen Verzugszins für jede Mahnung eine Mahngebühr erheben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen marketing-architekten.ch mit anderen Vergütungen zu verrechnen.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragserfüllung notwendigen Bedingungen zu schaffen und marketing-architekten.ch die erforderlichen Informationen und Unterstützungen zur Leistungserbringung zukommen zu lassen. Er weist auf besondere technische Voraussetzungen und rechtliche Vorschriften hin. Der Kunde stellt eine verantwortliche Ansprechperson zur Verfügung.
Der Kunde prüft Vorschläge, Konzepte, Arbeiten wie z.B. Entwürfe, Texte, Gut zum Druck von marketing-architekten.ch rasch und sorgfältig. Die Freigabe des Kunden kommt der Abnahme der Arbeit, bzw. des Projektabschnitts gleich.
7. Gewährleistung
Der Kunde hat die Pflicht, die Leistungen von marketing-architekten.ch unmittelbar nach Fertigstellung zu prüfen und eventuelle Mängel sofort schriftlich zu melden. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Erbringung der Leistung.
Ist eine Mängelrüge berechtigt, führt marketing-architekten.ch nach eigenem Ermessen eine Nachbesserung oder Nachlieferung durch. Alle weiteren Rechtsbehelfe und Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Lieferverzögerungen
Die Einhaltung von Lieferterminen basiert auf den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Ohne gegenteilige Vereinbarung sind Liefertermine als Richtwerte zu betrachten, die von marketing-architekten.ch angepasst werden dürfen. Die Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Liefertermins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, nachdem marketing-architekten.ch eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese abgelaufen ist.
9. Kündigung und Reduktion
9.1. Durch marketing-architekten.ch
Bei Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder ihres Rufs oder denjenigen ihrer Partner durch den Auftrag, kann marketing-architekten.ch den Vertrag jederzeit ohne Entschädigung kündigen.
Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig oder möchte er das geplante Vorhaben nicht oder nur mit reduzierten Leistungen von marketing-architekten.ch durchführen, so vergütet er marketing-architekten.ch nach Zeitaufwand und offerierten Stundensätzen für die bisherigen Aufwendungen sowie für alle Tätigkeiten, die für die Absage oder die reduzierte Durchführung nötig sind und ersetzt alle entstandenen Auslagen.
Insbesondere hat marketing-architekten.ch das Recht:
a. auf Ersatz aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebener Schäden; und
b. ihre bisher geleistete Arbeit anderweitig zu verwenden.
10. Höhere Gewalt
Bei Verhinderung der Auftragserfüllung durch höhere Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Krieg, Epidemie oder Pandemie sowie behördlichen Anordnungen, sind beide Parteien verpflichtet, dies unverzüglich der anderen Partei mitzuteilen.
Sollte auch die spätere Erfüllung des Auftrags nicht möglich sein, so vergütet der Kunde marketing-architekten.ch nach Zeitaufwand und offerierten Stundensätzen für die bisherigen Aufwendungen.
11. Urheberrechte
Marketing-architekten.ch übernimmt keine Verantwortung für vom Kunden bereitgestelltes Material, insbesondere für nicht lizenziertes Bild-, Musik- oder Filmmaterial. Nach vollständiger Bezahlung werden die Urheberrechte für erstellte Werke auf den Kunden übertragen.
Die vorbestehenden Immaterialgüterrechte von marketing-architekten.ch sowie alle im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Immaterialgüterrechte (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Gestaltungsvorschläge, Text, Bild grafische Arbeiten usw.) gehören alleine marketing-architekten.ch.
Ist ein Werk geschuldet, wird das geistige Eigentum nach Bezahlung der entsprechenden Rechnung auf den Kunden übertragen. Dem Kunden steht nach der Bezahlung das räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur Verfügung. Bearbeitungen und Abänderungen sind nur in Absprache mit marketing-architekten.ch möglich.
12. Haftung und Versicherung
12.1. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von marketing-architekten.ch beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Marketing-architekten.ch haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden. Wird marketing-architekten.ch im Rahmen oder als Folge der Auftragserfüllung von Dritten belangt, muss der Kunde marketing-architekten.ch auf erstes Verlangen vollumfänglich freistellen und schadlos halten.
13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine neue Bestimmung, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und marketing-architekten.ch gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht. Zuständig ist das Gericht in Rheinfelden.